Oberlandesgericht Köln, 2012-09-06, 7 U 18/12

7 U 18/12Obergericht06.09.2012

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 7 U 18/12 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2012-09-06

Aktenzeichen: 7 U 18/12

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2012:0906.7U18.12.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 7. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Kläger gegen das Urteil des Landgerichts Aachen vom 31.01.2012 – 7 O 225/09 – wird zurückgewiesen.

Auf die Anschlussberufung der Beklagten wird das Urteil des Landgerichts Aachen vom 31.01.2012 – 7 O 225/09 - abgeändert:

Die Klage wird in vollem Umfange abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits (einschließlich der Kosten des selbständigen Beweisverfahrens Landgericht Aachen 7 OH 1/08) tragen die Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Den Klägern bleibt nachgelassen, die Vollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht zuvor die Beklagte Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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