1 U 50/11•Oberlandesgericht Köln, 2012-09-07, 1 U 50/11
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 1 U 50/11 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2012-09-07
Aktenzeichen: 1 U 50/11
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2012:0907.1U50.11.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Zivilsenat
Tenor
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Die Berufung der Beklagten sowie der Streithelfer zu 1. bis 3. gegen das am 08.06.2011 verkündete Urteil der 11. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Köln, 91 O 102/08, wird zurückgewiesen.
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Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Beklagte. Die Streithelfer tragen ihre Kosten selbst.
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Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Vollstreckung durch die Klägerin durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aus dem Urteil zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages erbringt.
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Die Revision wird nicht zugelassen.
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