Oberlandesgericht Köln, 2012-09-07, 2 Ws 644/12

2 Ws 644/12Obergericht07.09.2012

Regest

Derzeit besteht in Nordrhein-Westfalen keine gesetzliche Grundlage für eine Zwangsbehandlung eines gem. § 126a StPO Untergebrachten.

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 2 Ws 644/12 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2012-09-07

Aktenzeichen: 2 Ws 644/12

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2012:0907.2WS644.12.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 2. Strafsenat

Leitsätze

Derzeit besteht in Nordrhein-Westfalen keine gesetzliche Grundlage für eine Zwangsbehandlung eines gem. § 126a StPO Untergebrachten.

Tenor

Der Beschluss des Landgerichts Köln vom 27.08.2012 wird aufgehoben; die Anordnung einer „Zwangsmedikation“ des Untergebrachten ist unzulässig.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der darin entstandenen notwendigen Auslagen des Untergebrachten trägt die Staatskasse.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.