3 U 7/12•Oberlandesgericht Köln, 2012-09-11, 3 U 7/12
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 3 U 7/12 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2012-09-11
Aktenzeichen: 3 U 7/12
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2012:0911.3U7.12.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 3. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Beklagten gegen das am 19.12.2011 verkündete Grundurteil der 11. Zivilkammer des Landgerichts Aachen – 11 O 279/11 – wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Beklagte kann die Vollstreckung wegen der Kosten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.
Die Revision gegen dieses Urteil wird zugelassen.
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