17 W 155/12•Oberlandesgericht Köln, 2012-09-21, 17 W 155/12
Oberlandesgericht Köln, 2012-09-21, 17 W 155/12
17 W 155/12Obergericht21.09.2012
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 17 W 155/12 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2012-09-21
Aktenzeichen: 17 W 155/12
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2012:0921.17W155.12.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 17. Zivilsenat
Tenor
Die sofortige Beschwerde der Klägerin gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss des Rechtspflegers des Landgerichts Köln vom 3. August 2012 (5 O 532/09) wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden der Klägerin auferlegt.
Wert des Beschwerdeverfahrens: 1.164,80 €
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