1 U 37/12•Oberlandesgericht Köln, 2012-09-21, 1 U 37/12
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 1 U 37/12 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2012-09-21
Aktenzeichen: 1 U 37/12
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2012:0921.1U37.12.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Beklagten wird das am 16.03.2012 verkündete Urteil der 16. Zivilkammer des Landgerichts Köln – 16 O 200/11 – abgeändert.
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden den Klägerinnen auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Klägerinnen dürfen die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils aus diesem Urteil vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
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