Oberlandesgericht Köln, 2012-09-25, 3 U 6/12

3 U 6/12Obergericht25.09.2012

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 3 U 6/12 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2012-09-25

Aktenzeichen: 3 U 6/12

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2012:0925.3U6.12.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 3. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung des Beklagten gegen das am 16.12.2011 verkündete Urteil der 16. Zivilkammer des Landgerichts Köln – Az. 16 O 158/11 – wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens werden dem Beklagten auferlegt.

Das angefochtene Urteil sowie dieses Urteil sind vorläufig vollstreckbar; der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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