Oberlandesgericht Köln, 2012-10-16, 4 UF 71/12

4 UF 71/12Obergericht16.10.2012

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 4 UF 71/12 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2012-10-16

Aktenzeichen: 4 UF 71/12

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2012:1016.4UF71.12.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 4. Zivilsenat

Tenor

Auf die Beschwerde der Annehmenden und auf deren geänderten Antrag vom 13.8.2012 hin wird der Beschluss des Amtsgerichts Köln vom 24.2.2012 abgeändert und wie folgt neugefasst :

Das Kind L, geboren am 00.00.2010 in L2, wird von der Annehmenden als Kind angenommen. Der Name der Angenommenen bleibt unverändert.

Gerichtskosten für das Beschwerdeverfahren werden nicht erhoben - im Übrigen trägt die Annehmende die Kosten des Verfahrens in beiden Instanzen.

Der Verfahrenswert für beide Rechtszüge wird auf 3.000,00 EUR festgesetzt.

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