Oberlandesgericht Köln, 2012-10-17, 17 U 7/12

17 U 7/12Obergericht17.10.2012

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 17 U 7/12 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2012-10-17

Aktenzeichen: 17 U 7/12

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2012:1017.17U7.12.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 17. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 08.12.2011 verkündete Urteil der 30. Zivilkammer des Landgerichts Köln wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Kläger darf die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des vollstreckbaren Betrags abwenden, sofern nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120% des zu vollstreckenden Betrags erbringt.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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