Oberlandesgericht Köln, 2012-10-31, 13 U 166/11

13 U 166/11Obergericht31.10.2012

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 13 U 166/11 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2012-10-31

Aktenzeichen: 13 U 166/11

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2012:1031.13U166.11.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 13. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil der 2. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Köln vom 29. Juli 2011 – 82 O 28/11 – wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens werden der Klägerin auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Zwangsvollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird zugelassen.

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