Oberlandesgericht Köln, 2012-11-02, 20 U 151/12

20 U 151/12Obergericht02.11.2012

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 20 U 151/12 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2012-11-02

Aktenzeichen: 20 U 151/12

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2012:1102.20U151.12.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 20. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 4. Juli 2012 verkündete Urteil der 23. Zivilkammer des Landgerichts Köln – 23 O 237/11 – wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Kläger.

Dieses Urteil und das angefochtene Urteil sind vorläufig voll­streckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung gegen Sicherheits­leistung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils vollstreck­baren Betrags abwenden, wenn die Beklagte nicht vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.