17 U 5/12•Oberlandesgericht Köln, 2012-11-05, 17 U 5/12
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 17 U 5/12 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2012-11-05
Aktenzeichen: 17 U 5/12
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2012:1105.17U5.12.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 17. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Beklagten gegen das am 7. Dezember 2011 verkündete Urteil der 4. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 4 O 449/09 - wird gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Beklagte.
Das angefochtene Urteil sowie diese Entscheidung sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
Die Beklagte darf die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin zuvor Sicherheit in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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