19 U 97/12•Oberlandesgericht Köln, 2012-11-19, 19 U 97/12
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 19 U 97/12 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2012-11-19
Aktenzeichen: 19 U 97/12
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2012:1119.19U97.12.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 19. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Klägergegen das 24.05.2012 verkündete Urteil der 13. Zivilkammer des Landgerichts Bonn – 13 O 9/12 - wird zurückgewiesen.
Die Kosten der Berufung werden den Klägern auferlegt.
Das angefochtene Urteil des Landgerichts Bonn ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Die Kläger dürfen die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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