5 U 102/12•Oberlandesgericht Köln, 2012-11-19, 5 U 102/12
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 5 U 102/12 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2012-11-19
Aktenzeichen: 5 U 102/12
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2012:1119.5U102.12.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 5. Zivilsena
Tenor
Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil der 25. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 6.6.2012 – 25 O 1/11 – wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.
Das angefochtene Urteil und dieser Beschluss sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Zwangsvollstreckung durch die Beklagte durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte zuvor Sicherheit in Höhe von 110% des zu vollstreckenden Betrages leisten.
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