16 U 126/11•Oberlandesgericht Köln, 2012-11-21, 16 U 126/11
Oberlandesgericht Köln, 2012-11-21, 16 U 126/11
16 U 126/11Obergericht21.11.2012
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 16 U 126/11 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2012-11-21
Aktenzeichen: 16 U 126/11
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2012:1121.16U126.11.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 16. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Klägerin gegen das am 16.8.2011 verkündete Urteil der 3. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Aachen - 43 O 14/11 - wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Klägerin.
Dieses Urteil und das angefochtene Urteil sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Der Gegenstandswert für das Berufungsverfahren wird auf 492.000 € festgesetzt.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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