2 U 16/12•Oberlandesgericht Köln, 2012-11-21, 2 U 16/12
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 2 U 16/12 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2012-11-21
Aktenzeichen: 2 U 16/12
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2012:1121.2U16.12.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Zivilsenat
Tenor
Von den Kosten des erstinstanzlichen Verfahrens haben der Kläger 90 % und die Beklagte 10 % zu tragen.
Von den Kosten des Berufungsverfahrens und des vor dem Senat am 21. November 2012 abgeschlossenen Vergleichs haben der Kläger und die Beklagte jeweils 50 % zu tragen.
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