23 WLw 9/11•Oberlandesgericht Köln, 2012-11-22, 23 WLw 9/11
Oberlandesgericht Köln, 2012-11-22, 23 WLw 9/11
23 WLw 9/11Obergericht22.11.2012
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 23 WLw 9/11 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2012-11-22
Aktenzeichen: 23 WLw 9/11
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2012:1122.23WLW9.11.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 23. Zivilsenat
Tenor
Auf die sofortige Beschwerde der Antragstellerin wird der Beschluss des Amtsgerichts - Landwirtschaftsgericht – Grevenbroich vom 4. November 2011 – 4 Lw 50/07 – aufgehoben.
Der Antragsgegner wird verurteilt, an die Antragstellerin 3.336,18 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz ab dem 23. März 2007 zu zahlen.
Die Gerichtskosten sowie die außergerichtlichen Kosten für die erste Instanz haben die Antragstellerin zu 1/4 und der Antragsgegner zu 3/4 zu tragen. Die Gerichtskosten sowie die außergerichtlichen Kosten für das Beschwerdeverfahren werden der Antragstellerin zu 2/3 und dem Antragsteller zu 1/3 auferlegt.
(*1)
Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
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