Oberlandesgericht Köln, 2012-11-27, 3 U 69/12

3 U 69/12Obergericht27.11.2012

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 3 U 69/12 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2012-11-27

Aktenzeichen: 3 U 69/12

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2012:1127.3U69.12.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 3. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das am 07.03.2012 verkündete Urteil der 4. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Bonn – 16 O 33/11 – abgeändert.

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits hat die Klägerin zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Klägerin kann die Vollstreckung wegen der Kosten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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