Oberlandesgericht Köln, 2012-12-13, 2 Ws 861/12

2 Ws 861/12Obergericht13.12.2012

Regest

Eine Nachholung der Vollstreckung ist in Fällen des Absehens von der Vollstreckung gemäß § 456a StPO auch dann zulässig, wenn der ausländische Verurteilte erlaubt nach Deutschland zurückkehrt.

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 2 Ws 861/12 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2012-12-13

Aktenzeichen: 2 Ws 861/12

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2012:1213.2WS861.12.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 2. Strafsenat

Leitsätze

Eine Nachholung der Vollstreckung ist in Fällen des Absehens von der Vollstreckung gemäß § 456a StPO auch dann zulässig, wenn der ausländische Verurteilte erlaubt nach Deutschland zurückkehrt.

Tenor

Die sofortige Beschwerde wird auf Kosten des Verurteilten verworfen.

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