2 Ws 853/12•Oberlandesgericht Köln, 2012-12-14, 2 Ws 853/12
Oberlandesgericht Köln, 2012-12-14, 2 Ws 853/12
2 Ws 853/12Obergericht14.12.2012
Regest
Der uneingeschränkte Verzicht auf Rechtsmittel gegen ein Urteil erstreckt sich regelmäßig auch auf die Kostenentscheidung.
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 2 Ws 853/12 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2012-12-14
Aktenzeichen: 2 Ws 853/12
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2012:1214.2WS853.12.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Strafsenat
Leitsätze
Der uneingeschränkte Verzicht auf Rechtsmittel gegen ein Urteil erstreckt sich regelmäßig auch auf die Kostenentscheidung.
Tenor
Die Beschwerde wird auf Kosten der Beschwerdeführerin als unzulässig verworfen.
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