Oberlandesgericht Köln, 2012-12-17, 5 U 74/12

5 U 74/12Obergericht17.12.2012

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 5 U 74/12 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2012-12-17

Aktenzeichen: 5 U 74/12

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2012:1217.5U74.12.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 5. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das am 17.4.2012 verkündete Urteil der 3. Zivilkammer des Landgerichts Köln – 3 O 467/09 - wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens tragen die Beklagten als Gesamtschuldner.

Dieser Beschluss und das angefochtene Urteil sind vorläufig vollstreckbar.

Die Beklagten können die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.

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