Oberlandesgericht Köln, 2012-12-19, 11 U 139/12

11 U 139/12Obergericht19.12.2012

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 11 U 139/12 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2012-12-19

Aktenzeichen: 11 U 139/12

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2012:1219.11U139.12.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 11. Zivilsenat

Tenor

  1. Die Berufung des Klägers gegen das Teilurteil der 27. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 17.7.2012 (27 O 252/11) wird zurückgewiesen.

  2. Die Kosten des Berufungsverfahrens und die in diesem angefallenen Kosten der Streithelferin trägt der Kläger.

  3. Das angefochtene Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte oder die Streithelferin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe des zu vollstreckenden Betrages leisten.

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