2 Ws 886/12•Oberlandesgericht Köln, 2012-12-20, 2 Ws 886/12
Oberlandesgericht Köln, 2012-12-20, 2 Ws 886/12
2 Ws 886/12Obergericht20.12.2012
Regest
Zur Zulässigkeit der Haltung eines Wellensittichs während der Untersuchungshaft
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 2 Ws 886/12 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2012-12-20
Aktenzeichen: 2 Ws 886/12
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2012:1220.2WS886.12.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Strafsenat
Leitsätze
Zur Zulässigkeit der Haltung eines Wellensittichs während der Untersuchungshaft
Tenor
Die Beschwerde wird auf Kosten des Beschwerdeführers (§ 473 Abs. 1 StPO) verworfen.
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