2 Wx 351/12•Oberlandesgericht Köln, 2012-12-21, 2 Wx 351/12
Oberlandesgericht Köln, 2012-12-21, 2 Wx 351/12
2 Wx 351/12Obergericht21.12.2012
Regest
Zum Gang des Erinnerungs- und Beschwerdeverfahrens nach § 14 KostO
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 2 Wx 351/12 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2012-12-21
Aktenzeichen: 2 Wx 351/12
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2012:1221.2WX351.12.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Zivilsenat
Normen: KostO §§ 14, 128 e
Leitsätze
Zum Gang des Erinnerungs- und Beschwerdeverfahrens nach § 14 KostO
Tenor
Der Beschluss des Einzelrichters der 27. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 2. November 2012 wird aufgehoben, soweit er der Erinnerung der Kostenschuldnerin vom 15. Oktober 2012 nicht abgeholfen und die Sache dem Oberlandesgericht vorgelegt hat. Die Sache wird an das Landgericht Köln zur eigenen Entscheidung über die Erinnerung vom 15. Oktober 2012 zurückgegeben.
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