Oberlandesgericht Köln, 2012-12-28, 2 Ws 896/12

2 Ws 896/12Obergericht28.12.2012

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 2 Ws 896/12 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2012-12-28

Aktenzeichen: 2 Ws 896/12

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2012:1228.2WS896.12.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 2. Strafsenat

Tenor

Auf die Beschwerde der Angeklagten vom 27.11.2012 wird der Beschluss des Landgerichts Aachen vom 30.10.2012 aufgehoben.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens und die notwendigen Auslagen der Angeklagten trägt die Staatskasse.

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