2 Ws 837/12•Oberlandesgericht Köln, 2013-01-04, 2 Ws 837/12
Oberlandesgericht Köln, 2013-01-04, 2 Ws 837/12
2 Ws 837/12Obergericht04.01.2013
Regest
Der Anspruch des gerichtlich bestellten Verteidigers gegen den Beschuldigten auf Zahlung der Wahlverteidigergebühren entfällt nach teilweisem Freispruch oder sonstigem teilweisen Obsiegens des Beschuldigten nicht nur in Höhe des darauf entfallenden Anteils, sondern in Höhe der gesamten gezahlten Pflichtverteidigergebühren.
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 2 Ws 837/12 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2013-01-04
Aktenzeichen: 2 Ws 837/12
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2013:0104.2WS837.12.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Strafsenat
Leitsätze
Der Anspruch des gerichtlich bestellten Verteidigers gegen den Beschuldigten auf Zahlung der Wahlverteidigergebühren entfällt nach teilweisem Freispruch oder sonstigem teilweisen Obsiegens des Beschuldigten nicht nur in Höhe des darauf entfallenden Anteils, sondern in Höhe der gesamten gezahlten Pflichtverteidigergebühren.
Tenor
Die sofortige Beschwerde wird auf Kosten des Verteidigers verworfen.
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