Oberlandesgericht Köln, 2013-01-04, III-1 RBs 334/12

III-1 RBs 334/12Obergericht04.01.2013

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — III-1 RBs 334/12 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2013-01-04

Aktenzeichen: III-1 RBs 334/12

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2013:0104.III1RBS334.12.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 1. Senat für Bußgeldsachen

Tenor

Das Verfahren wird wegen Verjährung eingestellt.

Die Kosten des Verfahrens trägt die Staatskasse. Ausgenommen sind die dem Betroffenen darin entstandenen notwendigen Auslagen, die er selbst trägt.

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