2 U 99/12•Oberlandesgericht Köln, 2013-01-23, 2 U 99/12
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 2 U 99/12 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2013-01-23
Aktenzeichen: 2 U 99/12
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2013:0123.2U99.12.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen das am 17.07.2012 verkündete Urteil des Einzelrichters der 27. Zivilkammer des Landgerichts Köln, 27 O 528/11, wird zurückgewiesen.
Der Kläger hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen
Dieses Urteil sowie das vorgenannte Urteil des Landgerichts Köln sind vorläufig vollstreckbar.
Der Kläger darf die Vollstreckung durch die Beklagte durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund der Urteile vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.
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