Oberlandesgericht Köln, 2013-01-25, 4 WF 151/12

4 WF 151/12Obergericht25.01.2013

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 4 WF 151/12 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2013-01-25

Aktenzeichen: 4 WF 151/12

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2013:0125.4WF151.12.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 4. Zivilsenat

Tenor

Auf die Beschwerde der früheren Verfahrensbevollmächtigten der Antragsgegnerin wird der Teilverfahrenswert für das güterrechtliche Verfahren in teilweiser Abänderung des Beschlusses des Amtsgerichts -Familiengericht- Brühl (33 F 190/07) vom 1.10.2012 auf 6.048,50 EUR festgesetzt. Die weitergehende Beschwerde wird zurückgewiesen.

Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei; außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.

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