Oberlandesgericht Köln, 2013-02-01, 6 W 21/13

6 W 21/13Obergericht01.02.2013

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 6 W 21/13 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2013-02-01

Aktenzeichen: 6 W 21/13

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2013:0201.6W21.13.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 6. Zivilsenat

Normen: UWG Anhang zu § 3 Abs. 3, Nr. 10; § 5 Abs. 1

Tenor

Auf die sofortige Beschwerde der Beklagten wird der Beschluss der 30. Zivilkammer des Landgerichts Bonn vom 18. 9. 2012 - 30 O 61/12 - abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Die Kosten des Rechtsstreits einschließlich der des Beschwerdeverfahrens trägt die Klägerin.

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