9 U 239/12•Oberlandesgericht Köln, 2013-02-06, 9 U 239/12
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 9 U 239/12 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2013-02-06
Aktenzeichen: 9 U 239/12
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2013:0206.9U239.12.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 9. Zivilsenat
Tenor
Der Senat beabsichtigt, die Berufung der Beklagten nach § 522 Abs. 2 Satz 1 ZPO durch einstimmigen Beschluss zurückzuweisen.
Es besteht für die Beklagte Gelegenheit zur Stellungnahme binnen 3 Wochen ab Zustellung dieses Beschlusses.
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