Oberlandesgericht Köln, 2013-02-19, 3 U 72/12

3 U 72/12Obergericht19.02.2013

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 3 U 72/12 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2013-02-19

Aktenzeichen: 3 U 72/12

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2013:0219.3U72.12.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 3. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das am 06.03.2012 verkündete Urteil der 10. Zivilkammer des Landgerichts Bonn – 10 O 262/11 – abgeändert.

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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