19 W 6/13•Oberlandesgericht Köln, 2013-02-22, 19 W 6/13
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 19 W 6/13 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2013-02-22
Aktenzeichen: 19 W 6/13
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2013:0222.19W6.13.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 19. Zivilsenat
Tenor
Auf die Beschwerde der Prozessbevollmächtigten der Klägerin wird der Beschluss der 5. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Köln vom 04.07.2012 - 85 O 6/12 – in seiner Gestalt des Nichtabhilfebeschlusses vom 01.02.2012 – teilweise abgeändert und der Streitwert bis zum 19.06.2012 auf 100.000 € und ab dem 20.06.2012 auf die bis dahin entstandenen Kosten des Rechtsstreits nach diesem Streitwert festgesetzt. Im Übrigen wird die Beschwerde zurückgewiesen.
Das Verfahren ist gebührenfrei. Kosten werden nicht erstattet.
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