19 U 117/12•Oberlandesgericht Köln, 2013-03-01, 19 U 117/12
Oberlandesgericht Köln, 2013-03-01, 19 U 117/12
19 U 117/12Obergericht01.03.2013
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 19 U 117/12 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2013-03-01
Aktenzeichen: 19 U 117/12
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2013:0301.19U117.12.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 19. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Landgerichts Köln vom 12.06.2012 – 27 O 413/09 – wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Beklagte.
Das angefochtene Urteil und das Berufungsurteil sind vorläufig vollstreckbar. Der Beklagten bleibt nachgelassen, die gegen sie gerichtete Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils beizutreibenden Betrages abzuwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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