Oberlandesgericht Köln, 2013-03-01, 20 U 143/12

20 U 143/12Obergericht01.03.2013

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 20 U 143/12 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2013-03-01

Aktenzeichen: 20 U 143/12

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2013:0301.20U143.12.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 20. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung des Klägers wird das am 4. Juni 2012 verkündete Urteil der 21. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 21 O 61/12 – abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 5.013,02 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz nach § 247 BGB seit dem 15. Juli 2009 zu zahlen und diesen gegenüber einer Gebührenforderung der Rechtsanwälte M & Partner in F in Höhe von 359,50 € freizustellen.

Die Kosten des Rechtsstreits hat die Beklagte zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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