Oberlandesgericht Köln, 2013-03-05, 22 U 152/12

22 U 152/12Obergericht05.03.2013

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 22 U 152/12 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2013-03-05

Aktenzeichen: 22 U 152/12

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2013:0305.22U152.12.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 22. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung des Beklagten gegen das am 31.07.2012 verkündete Urteil der 22. Zivilkammer des Landgerichts Köln – 22 O 168/12 – wird zurückgewiesen. Das genannte Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.

Dem Beklagten wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung des Klägers aus diesem Urteil durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, sofern nicht der Kläger vor einer Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Die Kosten des Berufungsverfahrens werden dem Beklagten auferlegt.

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