Oberlandesgericht Köln, 2013-03-05, 3 U 168/10

3 U 168/10Obergericht05.03.2013

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 3 U 168/10 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2013-03-05

Aktenzeichen: 3 U 168/10

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2013:0305.3U168.10.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 3. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung des Beklagten gegen das am 14.09.2010 verkündete Urteil der 5. Zivilkammer des Landgerichts Köln – 5 O 102/10 – wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Beklagte.

Das angefochtene Urteil sowie dieses Urteil sind vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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