Oberlandesgericht Köln, 2013-03-22, 19 U 111/12

19 U 111/12Obergericht22.03.2013

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 19 U 111/12 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2013-03-22

Aktenzeichen: 19 U 111/12

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2013:0322.19U111.12.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 19. Zivilsenat

Tenor

Die Berufungen der Beklagten gegen das am 15.06.2012 verkündete Grundurteil des Landgerichts Köln - 18 O 140/07 - werden zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens einschließlich der Kosten der

Streithelfer der Klägerin tragen die Beklagten als Gesamtschuldner.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagten können die Vollstreckung

gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages

abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe

von 110 % des vollstreckbaren Betrages leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.