19 U 111/12•Oberlandesgericht Köln, 2013-03-22, 19 U 111/12
Oberlandesgericht Köln, 2013-03-22, 19 U 111/12
19 U 111/12Obergericht22.03.2013
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 19 U 111/12 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2013-03-22
Aktenzeichen: 19 U 111/12
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2013:0322.19U111.12.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 19. Zivilsenat
Tenor
Die Berufungen der Beklagten gegen das am 15.06.2012 verkündete Grundurteil des Landgerichts Köln - 18 O 140/07 - werden zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens einschließlich der Kosten der
Streithelfer der Klägerin tragen die Beklagten als Gesamtschuldner.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagten können die Vollstreckung
gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages
abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe
von 110 % des vollstreckbaren Betrages leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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