19 U 178/12•Oberlandesgericht Köln, 2013-03-28, 19 U 178/12
Oberlandesgericht Köln, 2013-03-28, 19 U 178/12
19 U 178/12Obergericht28.03.2013
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 19 U 178/12 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2013-03-28
Aktenzeichen: 19 U 178/12
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2013:0328.19U178.12.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 19. Zivilsenat
Tenor
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1 Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil der 37. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 19.10.2012 (37 O 165/12) abgeändert und die Klage abgewiesen.
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2 Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.
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3 Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagten zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leisten.
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4 Die Revision wird nicht zugelassen.
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