Oberlandesgericht Köln, 2013-04-08, 2 Ws 181/13

2 Ws 181/13Obergericht08.04.2013

Regest

1. Zur Frage (hier : verneinter) mißbräuchlicher Geltendmachung von Verfahrensrechten im Rahmen des § 119a StPO. 2. Zur Zulässigkeit der Überlassung einer Topfpflanze während der Untersuchungshaft

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 2 Ws 181/13 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2013-04-08

Aktenzeichen: 2 Ws 181/13

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2013:0408.2WS181.13.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 2. Strafsenat

Leitsätze

  1. Zur Frage (hier : verneinter) mißbräuchlicher Geltendmachung von Verfahrensrechten im Rahmen des § 119a StPO.

  2. Zur Zulässigkeit der Überlassung einer Topfpflanze während der Untersuchungshaft

Tenor

Die Beschwerde wird auf Kosten des Angeklagten verworfen.

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