2 Ws 204/13•Oberlandesgericht Köln, 2013-04-08, 2 Ws 204/13
Oberlandesgericht Köln, 2013-04-08, 2 Ws 204/13
2 Ws 204/13Obergericht08.04.2013
Regest
1. Zur Frage der möglichen Befangenheit wegen Mitwirkung an Zwischenentscheidungen ( § 24 StPO) 2. Das Befangenheitsverfahren dient nicht dazu, in Vorwegnahme des Rechtsmittelverfahrens die sachliche Richtigkeit einer in diesem angefochtenen Entscheidung der abgelehnten Richter ( hier : Beschlagnahme von Briefen des Angeklagten aus der Justizvollzugsanstalt an eine Zeugin) zu überprüfen.
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 2 Ws 204/13 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2013-04-08
Aktenzeichen: 2 Ws 204/13
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2013:0408.2WS204.13.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Strafsenat
Leitsätze
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Zur Frage der möglichen Befangenheit wegen Mitwirkung an Zwischenentscheidungen ( § 24 StPO)
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Das Befangenheitsverfahren dient nicht dazu, in Vorwegnahme des Rechtsmittelverfahrens die sachliche Richtigkeit einer in diesem angefochtenen Entscheidung der abgelehnten Richter ( hier : Beschlagnahme von Briefen des Angeklagten aus der Justizvollzugsanstalt an eine Zeugin) zu überprüfen.
Tenor
Die sofortige Beschwerde wird auf Kosten des Angeklagten verworfen.
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