9 U 155/12•Oberlandesgericht Köln, 2013-04-11, 9 U 155/12
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 9 U 155/12 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2013-04-11
Aktenzeichen: 9 U 155/12
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2013:0411.9U155.12.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 9. Zivilsenat
Tenor
Der Tatbestand des Urteils des Senats vom 19.02.2013 – 9 U 155/12 - wird wegen eines offenbaren Übertragungsfehlers gemäß § 319 Abs. 1 ZPO dahin berichtigt, dass es auf Seite 5, vorletzter Absatz, heißen muss:
„Schließlich hat die Beklagte hilfsweise Schadensursächlichkeit des Fondsbeitritts und Höhe des Schadens bestritten.
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