Oberlandesgericht Köln, 2013-04-12, 6 U 140/12

6 U 140/12Obergericht12.04.2013

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 6 U 140/12 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2013-04-12

Aktenzeichen: 6 U 140/12

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2013:0412.6U140.12.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 6. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das am 18.07.2012 verkündete Urteil der 4. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Köln – 84 O 233/11 – wird zurückgewiesen.

Die weiteren Kosten des Rechtsstreits hat die Klägerin zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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