11 U 152/12•Oberlandesgericht Köln, 2013-04-24, 11 U 152/12
Oberlandesgericht Köln, 2013-04-24, 11 U 152/12
11 U 152/12Obergericht24.04.2013
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 11 U 152/12 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2013-04-24
Aktenzeichen: 11 U 152/12
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2013:0424.11U152.12.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 11. Zivilsenat
Tenor
Der Antrag der Beklagten vom 06.11.2012 auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Frist zur Berufungsbegründung wird zurückgewiesen.
Der Senat beabsichtigt, die Berufung der Beklagten als unzulässig zu verwerfen.
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