16 U 106/12•Oberlandesgericht Köln, 2013-04-24, 16 U 106/12
Oberlandesgericht Köln, 2013-04-24, 16 U 106/12
16 U 106/12Obergericht24.04.2013
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 16 U 106/12 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2013-04-24
Aktenzeichen: 16 U 106/12
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2013:0424.16U106.12.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 16. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Beklagten gegen das am 29.05.2012 verkündete Urteil der 8. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Köln – 88 O 57/11 – wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Beklagte.
Dieses Urteil und das angefochtene Urteil sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags Sicherheit leistet.
Die Revision wird zugelassen, soweit die Gerichtsstandsvereinbarung als gemäß Art. 23 EuGVVO wirksam angesehen wurde.
Der Gegenstandswert für das Berufungsverfahren wird auf 109.858,56 € festgesetzt.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.