Oberlandesgericht Köln, 2013-05-02, 7 U 107/12

7 U 107/12Obergericht02.05.2013

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 7 U 107/12 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2013-05-02

Aktenzeichen: 7 U 107/12

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2013:0502.7U107.12.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 7. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Landgerichts Köln vom 27.06.2012 – 20 O 408/11 – wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Kläger.

Das Urteil und das angefochtene Urteil sind vorläufig vollstreckbar.

Dem Kläger bleibt nachgelassen, die Vollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht zuvor die Beklagte Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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