Oberlandesgericht Köln, 2013-05-14, 15 U 214/11

15 U 214/11Obergericht14.05.2013

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 15 U 214/11 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2013-05-14

Aktenzeichen: 15 U 214/11

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2013:0514.15U214.11.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 15. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das am 17.11.2011 verkündete Urteil der 18. Zivilkammer des Landgerichts Bonn – 18 O 356/10 – wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Rechtstreits in beiden Instanzen haben die Parteien jeweils zur Hälfte zu tragen.

Dieses Urteil sowie das vorbezeichnete Urteil des Landgerichts sind vorläufig vollstreckbar. Die Parteien dürfen die von dem jeweiligen Prozessgegner aus dem Kostenausspruch betriebene Zwangsvollstreckung jeweils gegen Leistung einer Sicherheit in Höhe von 110 % der jeweils vollstreckten Summe abwenden, wenn nicht die vollstreckende Partei zuvor Sicherheit in derselben Höhe leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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