Oberlandesgericht Köln, 2013-05-14, 24 U 145/12

24 U 145/12Obergericht14.05.2013

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 24 U 145/12 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2013-05-14

Aktenzeichen: 24 U 145/12

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2013:0514.24U145.12.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 24. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Klägerinnen gegen das Urteil der 7. Zivilkammer des Landgerichts Aachen vom 14. August 2012 (Az. 7 O 384/11) wird zurückgewiesen.

Die Kosten der Berufung haben die Klägerin zu 1) zu 4 % und die Klägerin zu 2) zu 96 % zu tragen.

Das vorliegende und das angefochtene Urteil sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Die Klägerinnen dürfen die Vollstreckung des vorliegenden und des angefochtenen Urteils durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages erbringen.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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