2 Wx 94-97/13•Oberlandesgericht Köln, 2013-05-22, 2 Wx 94-97/13
Oberlandesgericht Köln, 2013-05-22, 2 Wx 94-97/13
2 Wx 94-97/13Obergericht22.05.2013
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 2 Wx 94-97/13 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2013-05-22
Aktenzeichen: 2 Wx 94-97/13
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2013:0522.2WX94.97.13.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Zivilsenat
Tenor
Der Beschluss des Amtsgerichts - Grundbuchamts - Bergisch Gladbach vom 10.01.2013 - GL-1479-23 - wird aufgehoben. Das Grundbuchamt wird angewiesen, nach Maßgabe der Eintragungsanträge vom 30.11.2012 und 03.12.2012 eine Auflassungsvormerkung zu Gunsten der Beteiligten zu 3. und 4, zwei Briefgrundschulden zu Gunsten der Beteiligten zu 6. sowie eine Buchgrundschuld zu Gunsten der Beteiligten zu 5. im Grundbuch eintragen.
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