7 U 42/13•Oberlandesgericht Köln, 2013-05-22, 7 U 42/13
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 7 U 42/13 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2013-05-22
Aktenzeichen: 7 U 42/13
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2013:0522.7U42.13.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 7. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen das am 25.01.2013 verkündete Urteil des Landgerichts Aachen (8 O 339/12) wird zurückgewiesen.
Die Kosten der Berufung werden dem Kläger auferlegt.
Das angefochtene Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Gegenstandswert für die Berufungsinstanz wird auf 513.099,45 € festgesetzt.
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